Auflösung der Wohngemeinschaft
Hallo,
ich bewohne ein unmöbliertes Zimmer zur Untermiete. Die Haputmieterin der Wohnung möchte die Wg nun zu Ende Juli auflösen, da sie alleine wohnen möchte.
Wir haben im Untermietvertrag eine gegenseitige 3-monatige Kündigungsfrist vereinbart. Ich möchte nun schon früher ausziehen (am besten zu Ende Juni), da mir das die Wohnungssuche erleichtern würde. Muss ich ihr nun eine Kündigung einreichen, obwohl sie mir ja bereits kündigt? Und muss ich dann überhaupt noch unsere Kündigungsfrist einhalten, obwohl sie den Vertrag durch die Auflösung ja bereits aufhebt?
Viele Grüße,
Ramona
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|