Kündigungsrecht des Mieters bei irreführenden Angaben des Vermieters
irgendwie lässt sich der originalthread nicht öffnen, hmmmpf sorry
zu den Bezeichnungen
ich = Mieter,
Mutter, Tochter auf der Vermieterseite
Situation :
Ich habe eine Wohnung angemietet. In dem Vertrag ist die Mutter als Vertragspartner genannt. Da die Mutter zum Vertragsabschluss sehr alt war (und erkrankt) hat die Tochter in ihrem Namen den Vertrag mit mir abschlossen.
Wortlaut:
Zwischen Tochter i.A. von Mutter in... und mir wird folgender Mietvertrag geschlossen.
Die Mietzahlungen sollten auf das Konto der Mutter gehen.
Während des Vetragsabschlusses sagte mir die Tochter sie würde das Haus für ihre Mutter verwalten.
Ich ging deshalb davon aus, das die Mutter die Eigentümerin ist, die Tochter die Verwalterin. Eine Vollmacht habe ich nicht gesehen. Weitere Informationen wurden mir nicht gegeben.
Über 8 Monate habe ich die Miete auf das Konto der Mutter eingezahlt.
Inzwischen ist die Mutter verstorben. Dies hat mir die Tochter nicht mitgeteilt. Die Tochter wollte auf einmal die Miete auf ihr Konto, was ich nicht verstanden habe. (Ich wußte nicht das die Mutter gestorben war.)
Dies löste viele Fragen aus (inzwischen leiste ich Mietzahlungen an die Hinterlegungskasse dess Amtsgerichts), auf Nachfragen bekam ich keinen Erbschein vorgelegt oder andere Papiere die einen Anspruch der Tochter rechtfertigen.
In meinem jetzigen Kenntnisstand ergibt sich ein ganz anderes Bild über meinen Mietvertrag.
Die Tochter ist seit den 90'er Jahren im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen. Die Mutter hatte (80'zig jährig und im Altersheim lebend) Niesbrauchrecht am Haus. Die Tochter übernahm alle Aufgaben einer Vermieterin jedoch gingen die Zahlungen an die Mutter.
Jetzt ist die Mutter verstorben, über die vertragliche Nachfolge meines neuen Vermieters habe ich keine Informationen. Über Erbfolge und Gestaltung des Niesbrauchrechtes habe ich keine Informationen, insbesondere keine von der Tochter.
Hier meine Fragen :
1. mit wem habe ich nun einen Vertrag
2. steht mir ein ausserordentliches Kündigungsrecht zu, vom Niesbrauch wußte ich nichts. Einem Vertrag unter diesen Umständen hätte ich niemals zugestimmt. Ich fühle mich über wesentliche Vertragspunkte getäuscht.
PS: An alle ein dickes Danke!
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Geändert von jaqueline.suess (04.04.2012 um 21:07 Uhr)
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