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Alt 24.03.2009, 12:40
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo Boody,

ich habe mal ein wenig recherchiert, aber leider keine Lösung für dein Problem finden können.

Zum einen hätte die Wohnung ja nicht gekündigt werden müssen. Wenn ein Mangel vorliegt, muss dem Vermieter eine Frist eingeräumt werden, um diesen zu beseitigen. Ob dies erfolgt ist geht leider nicht aus deiner Schilderung des Sachverhaltes hervor.

Und niedrigere Maklerprovisionen sind möglich, wenn vorher in einem Mietvertrag geringere Mietzeiten vereinbart wurden (z.B. weniger als 6 Monate). Ich nehme aber vermutlich richtig an, dass dein Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde.

Dennoch würde ich dir auf Grund des Streitwertes empfehlen einen Mieterverien, den Mieterbund oder einen Fachanwalt für Mietrecht zu kontaktieren, um wirkliche Rechtssicherheit zu haben...


Dabei wünsche ich viel Erfolg,


Mietrecht Einfach
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