Zitat:
Zitat von Regenmacher
Rechnungen und auch Guthaben sind spätestens nach 30 Tagen fällig, auch ohne Mahnung. Setzen Sie dem Vermieter dennoch eine Frist von 14 Tagen (vielleicht hat er es tatsächlich nur übersehen) und kündigen Sie an, dass Sie den Betrag mit der nächsten Mietzahlung verrechnen.
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Sowas hatte ich mir auch schon gedacht. Ich habe auch schon mit einer Angestellten von meinem Vermieter gesprochen, die meinte das die das bis zum 31.03.2012 überweisen.
Allerdings ist dies nicht geschehen.
Gibt es irgendein § der besagt, das ich die Miete kürzen bzw. auslassen kann?
Ich würde den dann gern in meinem Brief mit reinschreiben!