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Alt 07.04.2012, 14:29
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Nicht sachgerecht ausgeführte Modernisierung

Zitat:
Die Kosten für die Verputzung sehen wir allerdings nicht ein, da wir dies weder in Auftrag gegeben haben, noch anderstweilig was damit zu tun haben. Was können wir in diesem Fall machen?
Egal ob Ihr Vermieter den Wintergarten innen oder außen hat verputzen lassen, das ist einzig und allein seine Aufgabe, denn Verputzarbeiten gehören nicht zu den Schönheitsreparaturen, die ein Mieter ausführen muss.

Schon alleine die Arbeiten, die Sie gemacht haben, wären Angelegenheit des Vermieters gewesen. Ich hoffe, dass Sie alles im Mietvertrag festgehalten haben, um nicht bei Auszug wieder renovieren zu müssen.

Zu den Leitungen will ich nichts sagen, da sollten Sie einen Elektriker befragen. Das hat mit Mietrecht nichts zu tun.
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