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Alt 13.04.2012, 14:04
sannibae sannibae ist offline
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Beiträge: 1
Standard Verbot von Ablufttrockner

Hallo zusammen,

ich habe gerade einen Streit mit meiner Baugenossenschaft über die Betätigung eines
Ablufttrockners in unserem Keller. Grundlage hierfür war eine Beschwerde unserer
lieben Nachbarin, weil wir einmal an einem sehr bitterkalten Tag unsere Wäsche
getrocknet hatten, und das Kellerfenster zur Hälfte offen stand. Ihre Argumentierung
war, es würde bei ihr alles einfrieren... aber ihr Kellerraum ist noch durch zwei
Wände von unserem getrennt. Außerdem habe ich direkt am Fenster unsere
Wasserflaschen stehen - und es ist nichts eingefroren...

Auf alle Fälle habe ich dann Stellung zu der Beschwerde genommen, und denen die
Situation erklärt, dass ich auf keinen Fall meine Wäsche oben auf dem verstaubten
Speicher, wo der Putz und die Ziegel schon bröckeln, aufhängen werde. Außerdem
bildet sich an den Schornsteinen schon leicht Schimmel. In der Wohnung dürfen wir
unsere Wäsche nicht trocknen (Hausordnung), also haben wir uns einen Trockner
zugelegt. Die Baugenossenschaft bezog sich auf die Hausordnung von 2008, in der
geschrieben steht, dass Ablufttrockner nur gewünscht sind, wenn geeignete Lüftungen
installiert sind. Unser Trockner steht genau am Fenster, wenn wir ihn benutzen,
hängen wir den Abluftschlauch aus dem Fenster, so dass die ganze Luft nach draußen
weichen kann. Was versteht man unter "geeignete Lüftungen"???

Desweiteren haben wir unseren Trockner Ende 2007 gekauft, und in der alten
Hausordnung zu dieser Zeit war noch keine Rede von Abluft- oder Kondenstrockner.
Auf alle Fälle sollen wir uns jetzt einen Kondenstrockner zulegen. Das sehen wir aber
nicht ein. Wer bezahlt uns den? Als wir uns diesen zulegten, war davon noch keine
Rede!

Wie ist hier die rechtliche Lage?
a) Definition "geeignete Lüftungen"
b) Ablufttrockner vor Bekanntgabe der Einschränkung zugelegt, müssen wir uns trotzdem einen neuen Trockner zulegen und selbst bezahlen?

Ich hoffe, ihr könnt mir hier weiterhelfen.

Schon mal vielen Dank und Gruß
sannibae



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