|
Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
Verbot von Ablufttrockner
Hallo zusammen,
ich habe gerade einen Streit mit meiner Baugenossenschaft über die Betätigung eines Ablufttrockners in unserem Keller. Grundlage hierfür war eine Beschwerde unserer lieben Nachbarin, weil wir einmal an einem sehr bitterkalten Tag unsere Wäsche getrocknet hatten, und das Kellerfenster zur Hälfte offen stand. Ihre Argumentierung war, es würde bei ihr alles einfrieren... aber ihr Kellerraum ist noch durch zwei Wände von unserem getrennt. Außerdem habe ich direkt am Fenster unsere Wasserflaschen stehen - und es ist nichts eingefroren... Auf alle Fälle habe ich dann Stellung zu der Beschwerde genommen, und denen die Situation erklärt, dass ich auf keinen Fall meine Wäsche oben auf dem verstaubten Speicher, wo der Putz und die Ziegel schon bröckeln, aufhängen werde. Außerdem bildet sich an den Schornsteinen schon leicht Schimmel. In der Wohnung dürfen wir unsere Wäsche nicht trocknen (Hausordnung), also haben wir uns einen Trockner zugelegt. Die Baugenossenschaft bezog sich auf die Hausordnung von 2008, in der geschrieben steht, dass Ablufttrockner nur gewünscht sind, wenn geeignete Lüftungen installiert sind. Unser Trockner steht genau am Fenster, wenn wir ihn benutzen, hängen wir den Abluftschlauch aus dem Fenster, so dass die ganze Luft nach draußen weichen kann. Was versteht man unter "geeignete Lüftungen"??? Desweiteren haben wir unseren Trockner Ende 2007 gekauft, und in der alten Hausordnung zu dieser Zeit war noch keine Rede von Abluft- oder Kondenstrockner. Auf alle Fälle sollen wir uns jetzt einen Kondenstrockner zulegen. Das sehen wir aber nicht ein. Wer bezahlt uns den? Als wir uns diesen zulegten, war davon noch keine Rede! Wie ist hier die rechtliche Lage? a) Definition "geeignete Lüftungen" b) Ablufttrockner vor Bekanntgabe der Einschränkung zugelegt, müssen wir uns trotzdem einen neuen Trockner zulegen und selbst bezahlen? Ich hoffe, ihr könnt mir hier weiterhelfen. Schon mal vielen Dank und Gruß sannibae |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
|||
|
|||
AW: Verbot von Ablufttrockner
Das ist kein Fall fürs Mietrecht, sondern für die Hausordnung. Und letztere kann ein Vermieter nach seinem Gutdünken gestalten.
Aber, wenn sich eine andere Mieterin direkt beim Vermieter beschwert, dann dürfte das Verhältnis untereinander nicht gerade zum Besten bestellt sein, oder? |
#3
|
|||
|
|||
AW: Verbot von Ablufttrockner
Es ist keinesfalls verboten in der Wohnung Wäsche zu trocknen, vorausge-
setzt man lüftet richtig. Wir haben einen Waschtrockner bei dem der Wasser- hahn ( für Wasserzufuhr ) gleichzeitig auch der Abluft dient. Wie es technisch bei einem separaten Ablufttrockner aussieht müßte in der Anleitung stehen oder man fragt beim Verkäufer nach. |
|
Stichworte |
trockner |
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Verbot einer Renovierung, Kündigen? | biermuseum | Kündigung | 3 | 21.07.2011 09:21 |
Verbot der Terrassennutzung | chicco | Kündigung | 1 | 19.04.2011 15:39 |
Hundehaltung- Verbot sittenwidrig | viktoria lang | Mietrecht allgemein | 1 | 27.03.2011 11:24 |