Zitat:
Zitat von anitari
Wieso aus "Nachweisgründen" erneut zugeschickt? Einer NK-Abrechnung müssen keine Nachweise beigefügt und auch keine dem Mieter zugeschickt werden. Ausnahme der Mieter wohnt sehr weit weg so das ihm die Einsicht beim Vermieter nicht zuzumuten ist.
Eine evtl. Zusendung von Nachweisen ändert jedoch nichts daran das dem Mieter die Abrechnung fristgerecht (am 5.12.11) zugegangen ist.
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Aus "Nachweisgründen" habe ich meiner mit normaler Post geschickten NK-Abrechnung die gleiche als Einschreiben/Rückschein ein paar Tage hinterher geschickt - das kam unabgeholt zurück. Mein Problem ist, dass ich aktuell nicht nachweisen kann, dass dem Mieter die NK-Abrechnung in 2011 wirklich zugegangen ist. Leider hat die Post das 2. Einschreiben (Einwurfeinschreiben) nicht dokumentiert - mein Zettel ist demnach nichts wert und ich bleibe wohl auf den 480 EUR Nachzahlung sitzen.