Hallo,
mit meinem Vermieter habe ich einen sog. Indexmietvertrag ab 12.2007 abgeschlossen. Dort wurde vertraglich festgelgt:
Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die künftige Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird (Indexmiete).
Hieraus resultierende mögliche Mieterhöhungen kann der Vermieter schriftlich oder in Textform geltend machen.
Die Miete muss jeweils mindestens 1 Jahr unverändert bleiben.
Mein Vermieter möchte die Miete jetzt anpassen mit Hinweis auf gestiegene Verbraucherpreise in 2008 um 2,6%.
Ist die Höhe gerechtfertigt? Wenn ich die Berechnung der Steigerung auf folgender
Seite des statistischen Bundesamt durchführe komme ich auf eine Steigerung um 1,1% nicht 2,6%.
Kann mir wer verbindlich Auskunft geben welche Anpassung rechtes ist?
Vielen Dank und Grüße
Corinna