Hallo Corinna,
also meines Erachtens sind die 2,6% Steigerung zu Recht angesetzt, da ich dies als Bemessungsgrundlage ansehe.
Der Vermieter wird sich ja sicher auch schlau gemacht haben. Dennoch kann ich natürlich keine rechtlich verbindliche Auskunft geben - dies bitte ich zu beachten.
Eine rechtlich verbindliche Information kannst du aber bei einem Mietverein, dem Mieterbund oder einem Fachanwalt für Mietrecht einfordern.
Freundliche Grüße,
Mietrecht-Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|