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Alt 27.03.2009, 17:54
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo Corinna,

also meines Erachtens sind die 2,6% Steigerung zu Recht angesetzt, da ich dies als Bemessungsgrundlage ansehe.

Der Vermieter wird sich ja sicher auch schlau gemacht haben. Dennoch kann ich natürlich keine rechtlich verbindliche Auskunft geben - dies bitte ich zu beachten.

Eine rechtlich verbindliche Information kannst du aber bei einem Mietverein, dem Mieterbund oder einem Fachanwalt für Mietrecht einfordern.


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
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