Hallo,
erst einmal sollten Sie
prüfen, ob Garten und Dachboden, etc. im Mietvertrag vermerkt sind. Sind sie nicht Bestandteil des Mietvertrags, so haben Sie auch keinen Anspruch auf Nutzung. Alles was da passiert, wäre dann der gute Wille des Vermieters oder eben auch nicht.
Das Einzige, was ich Ihnen an die Hand geben kann wäre einmal ein klärendes Gespräch zu suchen und aus mündlichen Verabredungen schriftliche zu machen. So hat man immer einen Nachweis und dies dient dem Schutz von Mieter und Vermieter gleichermaßen.
Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung.
Mietrecht Einfach