Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 21.04.2012, 15:54
pemei pemei ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.04.2012
Beiträge: 3
Standard Gemeinschaftsbad mit dem Nachbarn / Rechte

Hallo, ich lebe in einer Wohnsituation in der ich mit meinem Nachbarn ein Bad und einen Eingangsflur teile. Von diesem Flur gehen jeweils unsere getrennten Wohnungen ab, die eigene Küchen haben und abschließbar sind. Wir sind also keine WG sondern eine Zwecknachbarschaft. Allerdings bekomme ich von meinem Nachbarn natürlich eine Menge mit, weil er auf dem Weg in seine Wohnung an meiner vorbei muss und weil er das Bad benutzt, dass sehr hellhörig ist und an meine Küche angrenzt.
Bisher haben wir so zu zweit gelebt, allerdings möchte er jetzt, dass seine Freundin zu ihm zieht, die demnächst ein Kind bekommt. Demnach würde ich Bad und Flur demnächst nicht mehr nur wie bisher mit einem Erwachsenen sondern mit zwei Erwachsenen und einem Neugeborenen teilen. Ich bin überzeugt, dass mir diese Situation zu unruhig wird und diese neue Belegung für unser Bad einfach zu viel ist.
Gefragt wurde ich von ihm nicht, mir wurde nur mitgeteilt, dass das von ihm und seiner Freundin so beschlossen sei. Nach einer Bedenkzeit habe ich dann klar gemacht, dass mir die zukünftige Wohnsituation nicht passt.
Wer hat eine Ahnung davon, wie in dieser Situation meine Rechte aussehen könnten? Werde nächste Woche die Hausverwaltung informieren und hoffe, dass man dort auf meiner Seite ist.
Vielen Dank schonmal, falls jemand einen Ratschlag für mich hat.



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen