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Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw. |
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Gemeinschaftsbad mit dem Nachbarn / Rechte
Hallo, ich lebe in einer Wohnsituation in der ich mit meinem Nachbarn ein Bad und einen Eingangsflur teile. Von diesem Flur gehen jeweils unsere getrennten Wohnungen ab, die eigene Küchen haben und abschließbar sind. Wir sind also keine WG sondern eine Zwecknachbarschaft. Allerdings bekomme ich von meinem Nachbarn natürlich eine Menge mit, weil er auf dem Weg in seine Wohnung an meiner vorbei muss und weil er das Bad benutzt, dass sehr hellhörig ist und an meine Küche angrenzt.
Bisher haben wir so zu zweit gelebt, allerdings möchte er jetzt, dass seine Freundin zu ihm zieht, die demnächst ein Kind bekommt. Demnach würde ich Bad und Flur demnächst nicht mehr nur wie bisher mit einem Erwachsenen sondern mit zwei Erwachsenen und einem Neugeborenen teilen. Ich bin überzeugt, dass mir diese Situation zu unruhig wird und diese neue Belegung für unser Bad einfach zu viel ist. Gefragt wurde ich von ihm nicht, mir wurde nur mitgeteilt, dass das von ihm und seiner Freundin so beschlossen sei. Nach einer Bedenkzeit habe ich dann klar gemacht, dass mir die zukünftige Wohnsituation nicht passt. Wer hat eine Ahnung davon, wie in dieser Situation meine Rechte aussehen könnten? Werde nächste Woche die Hausverwaltung informieren und hoffe, dass man dort auf meiner Seite ist. Vielen Dank schonmal, falls jemand einen Ratschlag für mich hat. |
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#2
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AW: Gemeinschaftsbad mit dem Nachbarn / Rechte
Ihr "Mitbewohner" benötigt für den Zuzug der Freundin unbedingt die Genehmigung des Vermieters. Ob die erteilt wird, will ich bezweifeln.
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#3
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AW: Gemeinschaftsbad mit dem Nachbarn / Rechte
Hallo Regenmacher,
vielen Dank für die Antwort. Mir ist klar, dass der Vermieter in diesem Fall die Entscheidung treffen muss. Ich weiß auch, dass ein Vermieter bei Einzug eines Lebenspartners unbedingt verständigt bzw gefragt werden muss. Von daher bin ich sehr gespannt, wie der Vermieter sich entscheidet. Ich hoffe, dass es ihm nicht gleichgültig ist. Zumindest ermutigt es mich etwas, das Sie die Situation offenbar auch nicht für akzeptabel halten. Ich warte also ab, was die Verwaltung zu tun gedenkt (gerade ist die Verwalterin im Urlaub) und muss dann entsprechend reagieren. |
#4
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AW: Gemeinschaftsbad mit dem Nachbarn / Rechte
Ablehnen könnte der VM den Zuzug der Lebenspartnerin aber nur wenn a) die Wohnung damit überbelegt wäre und/oder b) der Grund der Ablehnung in der Person selbst liegt.
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#5
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AW: Gemeinschaftsbad mit dem Nachbarn / Rechte
Vielen Dank für die Antwort anitari,
diese beiden Gründe sind mir bekannt. Zumindest weiß ich, dass so die Regelung in einem normalen Mietverhältnis ist. Allerdings handelt es sich bei uns ja um eine besondere Wohnsituation, durch das gemeinschaftliche Bad und den gemeinschaftlichen Flur. Die Veränderung betrifft also nicht nur meinen Nachbarn und unseren Vermieter sondern auch mich. Insofern fände ich es mehr als rücksichtslos, wenn eine solch gravierende Entscheidung einfach an mir vorbei getroffen werden könnte. Was die Überbelegung betrifft bin ich mir nicht sicher, wo man da die Grenze zieht bzw. ob ein Standard dafür festgelegt ist. Die Wohnung meines Nachbarn alleine ist durchaus zu zweit bewohnbar, solange das Baby noch ganz klein ist. Jedoch muss ja auch das Badezimmer berücksichtigt werden. Und da dieses keine 4 qm groß ist und zukünftig dann von 3 Erwachsenen + einem Baby genutzt würde, betrachte ich die zukünftige Konstellation was das Bad betrifft schon als eine Überbelegung. Wahrscheinlich ist der Fall so speziell, dass er nicht durch die gängigen Regelungen erfasst wird, was die Sache natürlich nicht einfacher macht. Sobald ich erfahre wie die Geschichte ausgeht, werde ich es natürlich posten. Ist für die Allgemeinheit ja nicht uninteressant. |
#6
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AW: Gemeinschaftsbad mit dem Nachbarn / Rechte
Hallo,
Sie könnten der Hausverwaltung auch mitteilen, dass Sie ausziehen, wenn es zu einem weiteren Zuzug beim Nachbarn kommt. Das Dilemma liegt nur darin, dass wenn die Hausverwaltung diesen Zuzug nicht genehmigt, vermutlich der Nachbar mit Frau und Kind selbst eine andere Bleibe sucht. Und auch das Verhältnis zum NAchbarn könnte durch so eine Aktion getrübt werden. Das Ergebnis wäre jedoch das Selbe: Sie müssten das Badezimmer nicht an drei Personen abgeben. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns auf dem Laufenden halten.
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Stichworte |
badezimmer, kinder, lebenspartner |
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