Gemeinschaftsbad mit dem Nachbarn / Rechte
Hallo, ich lebe in einer Wohnsituation in der ich mit meinem Nachbarn ein Bad und einen Eingangsflur teile. Von diesem Flur gehen jeweils unsere getrennten Wohnungen ab, die eigene Küchen haben und abschließbar sind. Wir sind also keine WG sondern eine Zwecknachbarschaft. Allerdings bekomme ich von meinem Nachbarn natürlich eine Menge mit, weil er auf dem Weg in seine Wohnung an meiner vorbei muss und weil er das Bad benutzt, dass sehr hellhörig ist und an meine Küche angrenzt.
Bisher haben wir so zu zweit gelebt, allerdings möchte er jetzt, dass seine Freundin zu ihm zieht, die demnächst ein Kind bekommt. Demnach würde ich Bad und Flur demnächst nicht mehr nur wie bisher mit einem Erwachsenen sondern mit zwei Erwachsenen und einem Neugeborenen teilen. Ich bin überzeugt, dass mir diese Situation zu unruhig wird und diese neue Belegung für unser Bad einfach zu viel ist.
Gefragt wurde ich von ihm nicht, mir wurde nur mitgeteilt, dass das von ihm und seiner Freundin so beschlossen sei. Nach einer Bedenkzeit habe ich dann klar gemacht, dass mir die zukünftige Wohnsituation nicht passt.
Wer hat eine Ahnung davon, wie in dieser Situation meine Rechte aussehen könnten? Werde nächste Woche die Hausverwaltung informieren und hoffe, dass man dort auf meiner Seite ist.
Vielen Dank schonmal, falls jemand einen Ratschlag für mich hat.
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