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Alt 22.04.2012, 13:41
pemei pemei ist offline
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Standard AW: Gemeinschaftsbad mit dem Nachbarn / Rechte

Vielen Dank für die Antwort anitari,

diese beiden Gründe sind mir bekannt. Zumindest weiß ich, dass so die Regelung in einem normalen Mietverhältnis ist. Allerdings handelt es sich bei uns ja um eine besondere Wohnsituation, durch das gemeinschaftliche Bad und den gemeinschaftlichen Flur. Die Veränderung betrifft also nicht nur meinen Nachbarn und unseren Vermieter sondern auch mich. Insofern fände ich es mehr als rücksichtslos, wenn eine solch gravierende Entscheidung einfach an mir vorbei getroffen werden könnte.
Was die Überbelegung betrifft bin ich mir nicht sicher, wo man da die Grenze zieht bzw. ob ein Standard dafür festgelegt ist. Die Wohnung meines Nachbarn alleine ist durchaus zu zweit bewohnbar, solange das Baby noch ganz klein ist. Jedoch muss ja auch das Badezimmer berücksichtigt werden. Und da dieses keine 4 qm groß ist und zukünftig dann von 3 Erwachsenen + einem Baby genutzt würde, betrachte ich die zukünftige Konstellation was das Bad betrifft schon als eine Überbelegung.
Wahrscheinlich ist der Fall so speziell, dass er nicht durch die gängigen Regelungen erfasst wird, was die Sache natürlich nicht einfacher macht. Sobald ich erfahre wie die Geschichte ausgeht, werde ich es natürlich posten. Ist für die Allgemeinheit ja nicht uninteressant.
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