Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 21.04.2012, 17:26
Regenmacher Regenmacher ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Gemeinschaftsbad mit dem Nachbarn / Rechte

Ihr "Mitbewohner" benötigt für den Zuzug der Freundin unbedingt die Genehmigung des Vermieters. Ob die erteilt wird, will ich bezweifeln.
Mit Zitat antworten