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Alt 22.04.2012, 09:37
anitari anitari ist offline
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Standard AW: Gemeinschaftsbad mit dem Nachbarn / Rechte

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Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Ihr "Mitbewohner" benötigt für den Zuzug der Freundin unbedingt die Genehmigung des Vermieters. Ob die erteilt wird, will ich bezweifeln.
Ablehnen könnte der VM den Zuzug der Lebenspartnerin aber nur wenn a) die Wohnung damit überbelegt wäre und/oder b) der Grund der Ablehnung in der Person selbst liegt.
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