Zitat:
Zitat von Regenmacher
Ihr "Mitbewohner" benötigt für den Zuzug der Freundin unbedingt die Genehmigung des Vermieters. Ob die erteilt wird, will ich bezweifeln.
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Ablehnen könnte der VM den Zuzug der Lebenspartnerin aber nur wenn a) die Wohnung damit überbelegt wäre und/oder b) der Grund der Ablehnung in der Person selbst liegt.