AW: Gemeinschaftsbad mit dem Nachbarn / Rechte
Hallo,
Sie könnten der Hausverwaltung auch mitteilen, dass Sie ausziehen, wenn es zu einem weiteren Zuzug beim Nachbarn kommt. Das Dilemma liegt nur darin, dass wenn die Hausverwaltung diesen Zuzug nicht genehmigt, vermutlich der Nachbar mit Frau und Kind selbst eine andere Bleibe sucht. Und auch das Verhältnis zum NAchbarn könnte durch so eine Aktion getrübt werden.
Das Ergebnis wäre jedoch das Selbe: Sie müssten das Badezimmer nicht an drei Personen abgeben.
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns auf dem Laufenden halten.
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