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Zitat von Recht-Einfach
Hallo,
ich verstehe nicht, warum diese Angelegenheit bereits so lange zurückliegt. Das macht alles natürlich extrem schwer. Vor allem auch in Anbetracht der Ermittlung des Wert des Nachlasses.
Liegt denn eine Aufstellung über die Gegenstände vor? Warum stellt sich das Gericht quer? Haben Sie bereits einen Anwalt beauftragt? ISt Ihr Anspruch möglicherweise bereits verjährt?
Sie sehen, ohne konkretere Angaben, kann man hier nicht so einfach zu einer Lösung kommen.
Erbrecht Einfach
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1984 testamentserstellung - keine verjährung -
aufstellung über gegenstände liegt vor-
bei der wertermittlung hat die richterin alles auf null gesetzt-
bis auf das haus,über das ein gutachten vorliegt.-
meissner prozellan,yamaha-flügel uswusw alles null wert-
war wohl verärgert -
einen beweisantrag kann man nicht stellen vor dem nachlassgericht-
es gilt auch nicht ZPO- wenn jemand dokumente vernichtet,wird der für ihn ungüsntighste wert eingesetzt.-