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Alt 31.03.2009, 22:32
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo Frank,

die Gebäudeversicherung gehört mit zu den kalten Nebenkosten und ist somit innerhalb der Nebenkostanabrechnung umlegbar.

Ob dieser Preis für eine Gebäudeversicherung angemessen ist kann ich nicht beurteilen. Wenn du jedoch die versicherten Schäden kennst, dann scheinst du ja schon Einsicht beim Vermieter genommen zu haben.

Ansonten würde ich dir diesen Weg empfehlen und mir den Originalbeleg vorlegen lassen.

Leider obliegt es aber in der Verantwortung des Vermieters die "richtige" Versicherung für sein Gebäude zu wählen. Daher wirst du wohl oder übel in den sauren Apfel beissen müssen.


Freundliche Grüße und wenn weitere Fragen bestehen versuche ich diese gerne zu beantworten,



Mietrech Einfach
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