AW: Mängel nach Übergabe
Hallo Regenmacher,
vielen Dank für Deine Antwort. Das mit den verdeckten Mängeln ist ein guter Hinweis. Gibt es dafür irgendwo einen Paragraph den ich nachlesen könnte?
Desweiteren hat meine Vermieterin gemeinsam bei der Übergabe einen kleine Schaden an der Küchenleiste (Abschluss zwischen Wand und Arbeitsplatte) festgestellt. Die Küche ist bestimmt schon 10 Jahre alt. Ich habe ca. 6,5 Jahre in der Wohnung gewohnt. Sie hat mir eine Rechnung von 100 Euro gestellt, um diese Leiste zu ersetzten? Ist das rechtmäßig? Sollte da nicht nur noch der Zeitwert gelten?
Vielen Dank,
Tom
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