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Alt 31.03.2009, 22:38
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
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Hallo federschwinge,

ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bedeutet nichts anderes, als ggf. einen Verstoß nicht einzugestehen.

Beispiel:
Ein Mieter zweifelt die Nebenkostenabrechnung des Vermieters an. Sie erscheint ihm zu hoch. Der Vermieter zahlt "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" den Differenzbetrag. Dies macht er nun aus Kulanz oder des Hausfrieden wegen, aber den Fehler einer falschen Abrechnung gesteht er damit nicht ein.


Freundliche Grüße,



Mietrecht Einfach
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