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Alt 01.04.2009, 14:49
FrankH FrankH ist offline
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Registriert seit: 25.01.2009
Beiträge: 4
Beitrag Mietrecht-Einfach

Danke für die Antwort !
Nun habe ich aber folgendes erfahren und beziehe mich auf folgendes :
Berlin (dpa/gms) - Betriebskosten müssen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit entsprechen. Zum Beispiel dürfen Vermieter die Kosten für die Gebäudeversicherung als Betriebskosten auf den Mieter abwälzen, teilt der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin mit.
Der Bund bezieht sich dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts Bad-Salzungen (Az.: 2 C 318/05). Demnach dürfen diese jedoch nicht mehr als 20 Prozent über den durchschnittlichen Beträgen für gleichwertige Versicherungen liegen. Die überhöhten Kosten müssen Mieter nicht zahlen.
Ich soll für die Gebäudeversicherung 258,10 EUR bezahlen und es gibt hier
viele Versicherungen die zwischen 80,- EUR - 100,- EUR billiger sind !
Gruß
Frank
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