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Alt 01.04.2009, 16:35
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo Frank,

vielen Dank für die zusätzlichen Informationen. Der Punkt der Wirtschaftlichkeit kam mir heute auch in den Sinn, aber da ich noch keine Zeit zum recherchieren hatte ist es liegengeblieben.
Aber nun haben wir ja Klarheit!

Dann scheint der nächste Schritt wohl der Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung zu sein unter Bezugnahme auf die obige rechtliche Grundlage.

Wenn man dann laut deiner Aussage eine durchschnittliche Versicherungssumme von 170 EUR nimmt kann man immerhin 54,10 EUR einbehalten (170 EUR x 120% ./. 258,10 EUR) Da lohnt es sich doch ein Schreiben aufzusetzen!

Ich würde mich freuen, wenn du dieses Forum auf dem Laufenden hältst, wie es bei dir weitergegangen ist.

Für weitere Fragen stehe ich natürlich gerne zur Verfügung.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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