Zitat:
Da kann doch was nicht stimmen, vor allem stört mich das die Ablesewerte von null gerechnet werden. Ich glaube kaum das die vorm Einzug Abgelesen und auf null gestellt wurden sind.
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Das hätten Sie beim Einzug überprüfen müssen. Mit glauben kommt man hier nicht weiter, da müssten Sie Beweise anführen.
Doppelt aufgeführte Kosten müssen Sie natürlich nicht 2x bezahlen, das ist doch klar.
Aber, an anderer Stelle haben Sie mit dem gleichen Beitrag Tipps und Hinweise erhalten. Warum setzen Sie diese Ratschläge nicht um, anstatt von vorne zu beginnen.