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Alt 13.05.2012, 04:28
Mindblade Mindblade ist offline
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Registriert seit: 13.05.2012
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Standard Vorzeitige Kündigung bei Kündigungsverzicht 12 Monate

Hallo.
Meine Frau wohnt seit 1.3.12 in einer Wohnung. Der Mietvertrag enthält diesen Passus:
"Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann unter Einhaltung der gesetzlichen Frist gekündigt werden. Die Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 1 Jahr auf ihr Recht zur Kündigung dieses Mietvertrags. Eine Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums zulässig. Von dem Verzicht bleiben die Rechte des Vermieters zur Mieterhöhung und die Rechte der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt."

Sie denkt nun darüber nach, ihren Job zu kündigen und ins Ausland zu ziehen (sie würde zu mir ziehen - ich lebe in den USA). Die Hausverwaltung würde sie vorzeitig aus dem Mietvertrag lassen, sofern ein Nachmieter gestellt wird, und zusätzlich zwei Monatsmieten einbehalten (quasi als "Bearbeitungsgebühr"). Ihr Vormieter ist ebenfalls vorzeitig aus dem Mietvertrag gekommen, hatte aber nur eine Monatsmiete extra zahlen müssen.

Nun meine Fragen:
1. Ist der Umzug ins Ausland ein "wichtiger Grund" zur außerordentlichen Kündigung?
2. Ist es zulässig (oder rechtlich erlaubt), eine solche Bearbeitungsgebühr zu verlangen, obwohl keinerlei Mietausfälle entstehen, wenn ein passender Nachmieter gefunden wird?
3. Falls ja, ist es zulässig, dass beim Vormieter nur eine Monatsmiete genommen wurde, bei meiner Frau aber zwei verlangt werden?

Danke und viele Grüße.



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