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1. Ist der Umzug ins Ausland ein "wichtiger Grund" zur außerordentlichen Kündigung?
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Nein. Hat der Vermieter den Umzug ins Ausland zu verschulden?
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2. Ist es zulässig (oder rechtlich erlaubt), eine solche Bearbeitungsgebühr zu verlangen, obwohl keinerlei Mietausfälle entstehen, wenn ein passender Nachmieter gefunden wird?
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Nun ja, der Vermieter könnte auch auf die Erfüllung des Vertrages bestehen
. Er ist nicht verpflichtet Ihre Frau vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen.
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3. Falls ja, ist es zulässig, dass beim Vormieter nur eine Monatsmiete genommen wurde, bei meiner Frau aber zwei verlangt werden?
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Es wäre sogar zulässig die Monatsmieten bis zum Ablauf des Kündigungsverzichtes zu verlangen. Noch mal, der Vermieter ist nicht verpflichtet Ihre Frau vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen.