Einzelnen Beitrag anzeigen
  #5  
Alt 14.05.2012, 09:52
anitari anitari ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Vorzeitige Kündigung bei Kündigungsverzicht 12 Monate

Zitat:
Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass man auf dem besteht, was bei Einzug gesagt wurde?
Mündliche Vereinbarungen sind i. d. R. nicht bzw. nur schwer nachzuweisen und bei schriftlichen Verträgen ohnehin unwirksam. Wenn Ihre Frau jetzt, sorry, noch lange rumdiskutiert könnte sich die HV noch mal "umentscheiden" und auf die Erfüllung des Vertrages bestehen. Im Klartext Miete + Nebenkosten bis einschl. Februar 2013 zahlen.

Ach was, bis Mai 2013 sogar. Denn kündigen kann sie ja frühestens am 1. März 2013.
Mit Zitat antworten