Bei gravierenden Mängeln, die auch mit einer Gesundheitsgefährdung einhergehen, haben Sie auch folgende Möglichkeit:
Erstellen Sie eine Mängelliste und fordern Sie den Vermieter auf diese Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Sollte er diese Frist verstreichen lassen, ohne seinen Verpflichtungen nachzukommen, hätten Sie unter Umständen auch die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung und lesen Sie das bitte hier in Absatz 2 einmal nach:
Fristlose Kündigung und Sonderkündigung durch den Mieter - neues Mietrecht einfach erklärt
Problem: Die Nachweispflicht in Form der Gesundheitsgefährdung (z.B. bei Schimmel, etc.) kann nur durch einen Amtsarzt erfolgen - der Hausarzt reicht hier nicht aus!
Dennoch viel Erfolg,
Mietrecht Einfach