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Hilfe!!! Außerordentlich fristlose Kündigung möglich?

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 23.05.2012, 01:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.05.2012
Beiträge: 4
Standard Hilfe!!! Außerordentlich fristlose Kündigung möglich?

Hallo. Ich schreibe hier zum ersten Mal und hoffe jemand kann mir weiter helfen...

Ich bin im Juni 2011 in eine 71 qm Wohnung eingezogen, die ganz neu renoviert wurde (außer das Bad). Gleich am Anfang stank es dann in der Küche ganz schlimm nach Kanal, aber der Hausmeister konnte nichts finden. Im März entdeckten wir dann doch einen Rohrbruch in der Küche und starken Schimmel, der hinter einer Kommode war. Der Rohrbruch wurde behoben und der Schimmel beseitigt. Die Reparatur / Malerarbeiten konnten noch nicht erfolgen, da es noch zu feucht ist (Küche und Wohnzimmer).
Seit der Behebung des Rohrbruchs gluckert der Abfluss in der Küche und es kommt unerträglicher Gestank heraus. Wir haben in der Küche und im Bad kein Fenster und die Abzüge funktionieren nicht. Der Vermieter hat mich vertröstet und sagte, es gäbe Termine für die Rohrreinigung (alle 6 Monate), die in den nächsten Wochen anstünden.
Dann hatten wir noch zwei weitere Rohrbrüche (Bad und Wohnzimmer).
Die Decken müssen auch noch mehrere Wochen offen bleiben, da der Maler hier die höchste messbare Feuchtigkeit gemessen hat.
Wir sollen nun elektrische Raumentfeuchter und Abzüge bekommen. Allerdings habe ich eine Stromnachzahlung von 1300€ bekommen (zusätzlich zu bereits entrichteten 1390 €). Hauptgrund ist die unwirtschaftliche elektische Nachtstromspeicher-Heizung (Fußbodenheizung), deren Wärme nicht reguliert werden kann und die nicht vorschriftsgemäß funktionierte.
Jetzt werden ja dann auch noch mehr Stromkosten auf mich zukommen.

Was kann ich jetzt bewirken?
Am liebsten würde ich sofort ausziehen !!!

Vielen Dank und freundliche Grüße,
M.H.



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  #2  
Alt 23.05.2012, 12:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Hilfe!!! Außerordentlich fristlose Kündigung möglich?

Zitat:
Hauptgrund ist die unwirtschaftliche elektische Nachtstromspeicher-Heizung (Fußbodenheizung), deren Wärme nicht reguliert werden kann
Diese Heizung war aber schon vor Unterschrift unter dem Vertrag in der Wohnung. Ein wenig Suche im Internet hätte gezeigt, dass mit Strom zu heizen die mit Abstand teuerste Methode ist.

Wenn Trockengeräte aufgestellt werden, müssen Sie darauf drängen, dass der Verbrauch über einen Zwischenzähler erfasst wird. Diese Kosten sind nämlich vom Vermieter, bzw. der Gebäudeversicherung zu ersetzen.
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  #3  
Alt 23.05.2012, 12:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.05.2012
Beiträge: 4
Standard AW: Hilfe!!! Außerordentlich fristlose Kündigung möglich?

Danke schonmal für diese Info (Zwischenzähler).

Und wegen der anderen Dinge kann ich auch gar nichts machen? Auch keine Mietminderung? Das ist meine erste eigene Wohnung und ich habe nicht viel Ahnung von sowas... (natürlich weiß ich: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" :-)).
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  #4  
Alt 23.05.2012, 13:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.05.2012
Beiträge: 4
Standard AW: Hilfe!!! Außerordentlich fristlose Kündigung möglich?

Also mit "Hauptgrund [...]" meinte ich auch nur, dass dies der Hauptgrund für die hohe Nachzahlung ist und nicht Hauptgrund für meinen Wunsch auszuziehen, oder wenigstens eine Mietminderung zu bewirken.
Das ist mich im Nachhinein nicht über eine vorhandene elektrische Heizung beschweren kann, weiß ich
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  #5  
Alt 23.05.2012, 13:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Hilfe!!! Außerordentlich fristlose Kündigung möglich?

Wenn Sie einen unbefristeten Mietvertrag abgeschlossen haben, beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate. Beweisbar die Kündigung dem Vermieter bis zum 04.06. (dritter Wertktag) zugestellt, dann endet das Mietverhältnis am 31.08.
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  #6  
Alt 23.05.2012, 19:33
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Hilfe!!! Außerordentlich fristlose Kündigung möglich?

Bei gravierenden Mängeln, die auch mit einer Gesundheitsgefährdung einhergehen, haben Sie auch folgende Möglichkeit:

Erstellen Sie eine Mängelliste und fordern Sie den Vermieter auf diese Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Sollte er diese Frist verstreichen lassen, ohne seinen Verpflichtungen nachzukommen, hätten Sie unter Umständen auch die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung und lesen Sie das bitte hier in Absatz 2 einmal nach:
Fristlose Kündigung und Sonderkündigung durch den Mieter - neues Mietrecht einfach erklärt

Problem: Die Nachweispflicht in Form der Gesundheitsgefährdung (z.B. bei Schimmel, etc.) kann nur durch einen Amtsarzt erfolgen - der Hausarzt reicht hier nicht aus!


Dennoch viel Erfolg,


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  #7  
Alt 23.05.2012, 20:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.05.2012
Beiträge: 4
Standard AW: Hilfe!!! Außerordentlich fristlose Kündigung möglich?

Vielen vielen lieben Dank !!!
Ja, ich dachte mir schon sowas und habe die Mängelliste aufgesetzt.

Ich hätte nur noch eine letzte Frage und hoffe ich werde nicht lästig :-):
Für welchen Zeitraum kann ich die Frist ansetzen?
Ich möchte dem Vermieter ja auch nicht krumm kommen. Er muss ja wahrscheinlich eine realistische Chance haben, die Mängel in dieser Zeit zu beheben / beheben zu lassen...
Aber ich möchte das auch nicht mehr lange mitmachen.
Denken Sie 2 Wochen wären in Ordnung? Oder muss ich ihm mehr Zeit lassen wegen den Rohrbrüchen und der hohen Feuchtigkeit?
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  #8  
Alt 23.05.2012, 22:27
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Hilfe!!! Außerordentlich fristlose Kündigung möglich?

Zwei Wochen sind in der Regel eine angemessene Frist. Hierbei reicht es ja, wenn der Vermieter seiner Verpflichtung zur Beseitigung der Mängel nachkommt, indem er sie wahrnimmt.

Wenn natürlich Trocknungsgeräte, etc. aufgebaut werden müssen und das über diese Frist hinaus ist der Grund für die fristlose Kündigung natürlich auch nicht mehr standhaft, da der Vermieter seiner Verpflichtung nachgekommen ist.


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Stichworte
fristlose kündigung, gesundheitsgefährdung, mietminderung, schimmel, sonderkündigung


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