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Alt 23.05.2012, 22:27
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Hilfe!!! Außerordentlich fristlose Kündigung möglich?

Zwei Wochen sind in der Regel eine angemessene Frist. Hierbei reicht es ja, wenn der Vermieter seiner Verpflichtung zur Beseitigung der Mängel nachkommt, indem er sie wahrnimmt.

Wenn natürlich Trocknungsgeräte, etc. aufgebaut werden müssen und das über diese Frist hinaus ist der Grund für die fristlose Kündigung natürlich auch nicht mehr standhaft, da der Vermieter seiner Verpflichtung nachgekommen ist.


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