AW: Hilfe!!! Außerordentlich fristlose Kündigung möglich?
Zwei Wochen sind in der Regel eine angemessene Frist. Hierbei reicht es ja, wenn der Vermieter seiner Verpflichtung zur Beseitigung der Mängel nachkommt, indem er sie wahrnimmt.
Wenn natürlich Trocknungsgeräte, etc. aufgebaut werden müssen und das über diese Frist hinaus ist der Grund für die fristlose Kündigung natürlich auch nicht mehr standhaft, da der Vermieter seiner Verpflichtung nachgekommen ist.
Mietrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|