Zitat:
Wie ist die Gesetzesgrundlage?
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Wenn es keine Mängel bei Übergabe der Wohnung gab bzw. diese behoben wurden und keine NK-Abrechnungen bei denen Nachzahlungen zu erwarten sind zu erstellen sind, muß der Vermieter die Kaution unverzüglich auszahlen.
Entgegen der weit verbreiteten Meinung das die Kaution ausschließlich für Schäden an der Mietsache da ist, darf die Kaution auch für finanzielle Forderungen, z. B. Nebenkosten, verwendet werden.
Mehr Infos zum Thema:
Rückzahlung der Kaution