Zitat:
wir wollen aber aufgrund der Gründe zum 01.09 ausziehen, geht das???
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Ich fürchte nein! Keiner dieser Gründe ist ausreichend für eine außerordentliche Kündigung. Auch nicht die Summe Ihrer vorgebrachten (angeblichen) Mängel.
Sie hätten bestenfalls eine Mietminderungsrecht im kleinen Rahmen. Da sollten Sie aber die Hilfe eines Mietervereins oder Anwalts für Mietrecht befragen.