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Alt 01.06.2012, 15:49
Sindell Sindell ist offline
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Registriert seit: 01.06.2012
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Standard Fristlose Kündigung wegen Geruchsbelästigung möglich?

Hallo,
ich habe ab 01.06. (heute) eine umgebaute 2 ZKB Wohnung angemietet, welche früher einmal der Schwimmbadbereich des Hauses war. Diese Wohnung wurde seitens der Vermieter als Ferienwohnung hin und wieder genutzt. Bei der 1. Besichtigung ist mir ein muffiger Geruch aufgefallen, welches aber aufgrund der langen unbewohnten Zeit zurückzuführen war. In den letzten 3 Tagen habe ich nun die Wohnung gestrichen, Teppich im SZ schamponiert und geputzt, sehr sehr gut gelüftet aber dieser fiese muffige Geruch ist immer noch vorhanden. Ich habe daraufhin heute den Vermieter angesprochen und es ist Ihm auch bewußt gewesen, denn er verwies mich auf Duftspender, wovon ich auch in der Wohnung einige Behälter gefunden habe. Ich hatte eigentlich noch die Hoffnung, daß sich der Geruch geben wird, aber nach der Aussage mit den Duftspendern glaube ich da nicht wirklich dran, denn das Problem scheint bekannt zu sein. Aber auch mit den Duftspendern ist der Gestank unerträglich. Kann oder komme ich überhaupt wegen der starken Geruchsbelästigung aus diesem Mietvertrag wieder raus? Morgen sollte eigentlich der Umzug stattfinden....
Danke für Eure Rückmeldung/Meinungen.



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