AW: Fristlose Kündigung wegen Geruchsbelästigung möglich?
Eine vorzeitige Kündigung des Vertrags mit fristloser Wirkung ist nur möglich, wenn die Mieträume zum vereinbarten Zeitpunkt nicht nutzbar sind, z.B., weil der Vormieter noch nicht ausgezogen ist.
Ihnen bleibt vorerst wohl nichts anderes übrig, als den Geruch versuchen herauszulüften und ich wünsche viel Erfolg. Ihnen bleibt auch meiner Ansicht nach nur der Weg über eine ordentliche Kündigung mit 3 Monaten Kündigungsfrist.
Mietrecht Einfach
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