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Alt 05.06.2012, 09:56
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Nachbarin verriegelt Haustür trotz Behinderung

Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Problem an einen Anwalt, wie es auch @Recht-Einfach am 20.05. schrieb.

Vielleicht kann aber auch der Behindertenbeauftragte Ihrer Gemeinde etwas dazu beitragen.

Was ist denn dazu im Mietvertrag, wenn überhaupt, vereinbart?

Hier etwas aus dem Internet:

Mieter haben ist keinen Anspruch auf abgeschlossene Haustür


Lieber Herr Regenmacher,

in der letzten Beratungsstunde teilte ein Vermieter mit, dass ein vor kurzem eingezogener Mieter bereits anfängt Schwierigkeiten zu machen.

Er hatte wiederholt darauf bestanden, dass die Haustür des Mietshauses ab 22:00 Uhr abgeschlossen werden solle.

Das wurde bisher im gegenseitigen Einvernehmen der übrigen Mieter und des Vermieters nicht so praktiziert. Eine entsprechende Regelung in der Hausordnung auf Wunsch des Mieters lehnte der Vermieter deshalb ab.

Der Mieter reagierte mit einer Minderung der Miete.

Jedoch: Das Verhalten des Mieters war nicht zulässig. Mietvertrag und Hausordnung können zwar vorsehen, dass eine Haustür nachts aus Sicherheitsgründen von den Mietern verschlossen werden muss.

Der beratene Vermieter konnte aber vom Mieter nicht dazu gezwungen werden, nachträglich die bestehende Hausordnung abzuändern. Hier wäre zudem die Zustimmung der übrigen Mieter erforderlich.

In Gesetzen oder Verordnungen ist das Abschließen einer Haustür nicht vorgeschrieben. Eindeutige Gerichtsurteile existieren nicht. Das Verschließen einer Haustür verhindert zwar den Zutritt von unberechtigten Personen und sichert die Hausbewohner vor möglichen Einbrüchen ab.

Andererseits – und das ist der springende Punkt – erschwert eine verschlossene Haustür eine notwendige Flucht in einem Notfall oder den Zutritt für Rettungskräfte. Ein Vermieter kann bei einer Interessenabwägung also durchaus auch zu dem Ergebnis kommen, dass die Haustür nachts unverschlossen bleiben muss – auch wenn es sich nicht um eine sogenannte Fluchttür handelt.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr.Tobias Mahlstedt
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