Klausel im gemeinschaftlichen Testament
Hallo,
folgender Fall: gemeinschaftliches Testament eines verheirateten paares, beide in zweiter Ehe, jeweils 2 Kinder aus erster Ehe. Der Erstverstorbene setzt den ueberlebenden Ehepartner als Gesamterben ein, erst wenn dieser stirbt, erben alle Kinder zu gleichen Anteilen. soweit klar.
Folgender Zusatz: "Der Ueberlebende ist berechtigt, ein neues Testament zu errichten"
Frage: Kann der ueberlebende Ehepartner in einem weiteren Testament eines der Kinder vom Erbe ausschliessen? Was ja dann dem gemeinschaftlichem Testament widerspricht. Oder glit die Erbfolge des urspruenglichen gemainsamen Testaments?
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