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Alt 09.06.2012, 12:22
rolfriedo rolfriedo ist offline
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Registriert seit: 09.06.2012
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Standard Klausel im gemeinschaftlichen Testament

Hallo,
folgender Fall: gemeinschaftliches Testament eines verheirateten paares, beide in zweiter Ehe, jeweils 2 Kinder aus erster Ehe. Der Erstverstorbene setzt den ueberlebenden Ehepartner als Gesamterben ein, erst wenn dieser stirbt, erben alle Kinder zu gleichen Anteilen. soweit klar.

Folgender Zusatz: "Der Ueberlebende ist berechtigt, ein neues Testament zu errichten"
Frage: Kann der ueberlebende Ehepartner in einem weiteren Testament eines der Kinder vom Erbe ausschliessen? Was ja dann dem gemeinschaftlichem Testament widerspricht. Oder glit die Erbfolge des urspruenglichen gemainsamen Testaments?



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