Thema
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Nutzerwechselkosten bei Einzug und Auszug
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12.06.2012, 08:24
Sange
Gast
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AW: Nutzerwechselkosten bei Einzug und Auszug
Nutzerwechselgebühren sind Verwaltungskosten und sind daher vom Vermieter zu tagen, es sei denn, im Mietvertrag ist was anderes geregelt.