Zitat:
Zitat von Sange
Nutzerwechselgebühren sind Verwaltungskosten und sind daher vom Vermieter zu tagen, es sei denn, im Mietvertrag ist was anderes geregelt.
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Was genau bedeutet das bezogen auf die Klausel im vorgedruckten Mietvertrag
Kosten einer notwendig werdenden Zwischenablesung und Nutzerwechselgebühr trägt der Mieter, wenn sein Verhalten sie veranlasst hat."
Eine Individuelle Vereinbarung ist das ja nicht.
Wohnung stand leer bevor ich einzog und stand auch nach meinem Auszug leer.
Verdacht ist hier, dass der VM die Kosten 2 mal auf mich abwälzen will.