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Alt 16.06.2012, 12:10
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Vormieter zieht nicht aus - Vertrag nichtig?

1. Ist der Vertrag nichtig, kann ich problemlos kündigen und mir schnell eine andere Wohnung suchen?

Dieser Vertrag ist noch gültig, er wird nur hinfällig, wenn zum vereinbarten Termin des Einzugs die Wohnung nicht geräumt ist.
Aus Mietrechtlexikon: der Vermieter die Wohnung nicht rechtzeitig zum Gebrauch zur Verfügung stellt oder den Gebrauch des Mieters wieder entzieht. § 543 BGB Abs 2 Nr 1
.


2. Wir haben div. Möbel im Möbelhaus gekauft, der Aufbau (z.B. Küche sollte 2. Juli-Woche sein; jede weitere Lagerwoche wird ca. 50 Euro mehr kosten). Wer kommt für die Kosten auf?

Der neue Vermieter, der nicht in die Puschen kommt.

3. Soweit ich das mitbekommen habe, läuft noch nichts über den Rechtsanwalt, der Vermieter schreibt selbst die Briefe und setzt die Fristen (es kam lediglich nur der Satz zu mir, er will ihm am 14. Juni den Strom abstellen (was er ja eigentlich nicht darf). Das kann ohne Rechtsanwalt gar nichts werden, das wird sich der Vormieter wohl denken oder?

Was der Vormieter denkt, entzieht sich meiner Kenntnis.

4. Muss ich den Vertrag überhaupt kündigen? Lasse ich mich am besten durch einen Rechtsanwalt beraten?

Sie müssen Ihren Einzugstermin abwarten. Sollten aber den zukünftigen Vermieter nicht im Unklaren darüber lassen, welche Kosten er zu tragen hätte. Einlagerung der Möbel, Hotelkosten, etc.
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