Hallo,
wenn ein gemeinschaftliches Testament aufgesetzt wurde und einer der Ehepartner verstirbt, dann ist der überlebende Partner in der Regel an das Testament gebunden. Dies ist im
§ 2269 BGB nachzulesen.
Von einer Änderungsklausel weiß ich leider nichts. Nur eine "Wiederverheiratungsklausel" ist mir bekannt, die einen Ausnahmefall darstellt.
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