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Alt 16.06.2012, 19:09
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Klausel im gemeinschaftlichen Testament

Hallo,

wenn ein gemeinschaftliches Testament aufgesetzt wurde und einer der Ehepartner verstirbt, dann ist der überlebende Partner in der Regel an das Testament gebunden. Dies ist im § 2269 BGB nachzulesen.

Von einer Änderungsklausel weiß ich leider nichts. Nur eine "Wiederverheiratungsklausel" ist mir bekannt, die einen Ausnahmefall darstellt.

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