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Alt 19.06.2012, 19:21
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Rückzahlung Kaution bzw. Verrechnung mit evtl. Nebenkosten

Wenn für 2011 eine Nachzahlung ansteht, dann darf der Verwalter dafür einen Teil der Kaution bis zur endgültigen Abrechnung einbehalten. Auch für Januar 2012 dürfte durch die Heizkosten die Vorauszahlung nicht ausreichen.

Mehr zum Thema hier: Rückzahlung der Mieterkaution
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