Zitat:
Das gefällt mir alles überhaupt nicht!
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Mir würde das auch nicht schmecken. Vor allen Dingen deshalb nicht, weil
§ 559 BGB hier völlig fehl am Platze ist. Dieser § regelt tatsächliche Modernisierungen, die in diesem Fall aber nicht zu erkennen sind.
Suchen Sie einen Anwalt für Mietrecht, der sollte Ihrem Vermieter diese Flausen schon austreiben.
Hier ist ein ähnlicher Fall nachzulesen:
BGH: Anschluss an Zentralheizung muss nicht immer geduldet werden