AW: Lärm durch BubbleTea-Bar
1. Was war vorher in diesem Ladenlokal, auch ein gastronomischer Betrieb?
2. Ist der Vermieter beweisbar aufgefordert worden, für Ruhe spätestens ab 22:00 Uhr (Hausordnung?) zu sorgen.
3. Parallel mit dem Ordnungsamt Kontakt aufnehmen. Die müssen alle gastronomischen Betribe genehmigen und können Auflagen bei der Lärmentwicklung machen.
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