AW: Wie bekomme ich ihn aus dem Haus?
Ich muss meinen ersten Beitrag (#2) revidieren.
Es betrifft hier ja keinen Mieter, sondern den Ex-Eigentümer.
Mit dem Zuschlag bei der Versteigerung ist gleichzeitig auch Räumungstitel verbunden.
Hier ist der Gerichtsvollzieher gefragt, der dann auch die Zwangsräumung vornimmt.
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