Regressanspruch bei eigenverschuldeter Reparaturnotwendigkeit
Hallo Zusammen!
nach einem nun leider an einem Samstag selbstverschuldeten Kurzschluss bittet mich nun die Hausverwaltung um Regress bzw. Zahlung der Notdienstarbeiten. Bei dem Telefonat mit dem Notdienst der Hausverwaltung ist in keiner Weise darauf hingewiesen worden, dass dies bei Eigenverschulden in Rechnung gestellt werden würde. Da an Wochenenden kein Hausmeister vor Ort ist, ist nur diese Notrufnummer besetzt. Auch der Handwerker ist ohne vorherige Terminabsprache sofort erschienen und hat sich die Anwesenheit nur quittieren lassen jedoch keine Kosten genannt. Hätte mir nicht wenigstens die Möglichkeit eingeräumt werden müssen mir eine Sicherung für 1,50 EUR im Baumarkt zu holen? Hätte sich eine Ersatzsicherung im Sicherungskasten befunden, so wären mir die nun fälligen 62 EUR erspart geblieben. Ganz korrekt finde ich dieses Vorgehen nicht, ist es dies dennoch?
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