AW: Regressanspruch bei eigenverschuldeter Reparaturnotwendigkeit
Wenn Sie anstatt den Notdienst anzufordern zum Baumarkt gefahren wären und die Sicherung selbst ausgetauscht hätten, wären Ihnen tatsächlich diese Kosten erspart geblieben.
Auch ohne große Ankündigung müssten Sie doch wissen, dass ein Notdienst, der am Wochende tätig ist, auch bezahlt werden will.
Ich jedenfalls kann kein Fehlverhalten der Hausverwaltung erkennen, zumal sich der Betrag im Rahmen der üblichen Kleinreparaturen bewegt, der in der Regel vom Mieter zu tragen ist.
Dann denke ich auch, dass der Sicherungskasten zu Ihrer Wohnung gehört. Also hätten Sie rechtzeitig für Ersatz sorgen müssen.
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