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Alt 28.06.2012, 17:00
meramona meramona ist offline
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Standard Fristlose Kündigung wg. Toilette möglich?

Hallo,

wir haben in unserer Wohnung ein sehr heikles Problem. Es bestehen mehrere Mietmängel, wie die Klassiker: undichte Fenster, kaputte Türstöcke usw. auch eine wasserziehende Steckdose und eine Lampe die nicht funktioniert weil sie unter "Dauerstrom" steht.

Das wirklich problematische ist jedoch: Das seit drei Monaten die Toilette nicht funktioniert. Wir haben einen Klempner da gehabt, die Toilette ging nach der Reinigung (Die nachweisbar unser Verschulden war) zwei Tage - dann war sie wieder dicht, aber dieses mal unter normalen Gebrauch. Das liegt, nach Aussage des Klempners, an fast waagrecht verlegten und abbiegenden Abflussrohren. Wir haben den Vermieter auf Raten unserer Anwältin einen Zeitrahmen von 5 Tagen geben um den Mangel zu beheben. Er antwortete nur mit einem patzigen Brief, dass wir die erste Klempnerrechnung erst einmal zahlen sollten, da es ja unser verschulden war, und für einen Termin er versucht habe anzurufen (war nicht der Fall 100%) und wir die gesamten anderen Schäden (haben auch die anderen Mängel aufgeführt) wohl selbst verursacht hätten.

Das ist nun schon zwei Monate her. Es geschah nichts.
Nun trudelte ein Anwaltsschreiben, mit der Forderung nach den Klempnerkosten und Hausmeisterkosten (den wir gar nicht Arbeitsvertraglich haben arbeiten lassen - aber das ist mit unserer Anwältin geklärt), bei uns ein. Die Klempnerkosten zahlen wir auch nicht, da es ja an den Rohren liegt und nicht an dem Gebrauch.

Die fristlose Kündigung ist nun aufgesetzt. Da es einfach, unserer Meinung nach, Menschenundwürdig ist uns ohne eine funktionierende Toilette hier wohnen zu lassen und für gewisse Dinge immer in öffentliche Toiletten zu wandern..

Nun die Frage: Ist diese fristlose Kündigung auch Rechtens? (Aufgrund Unzumutbarkeit (§ 543 BGB) des Mietzustandes)

Liebe Grüße,



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Geändert von meramona (28.06.2012 um 17:06 Uhr)
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