AW: Fristlose Kündigung wg. Toilette möglich?
Was mich wundert: Warum wollen Sie die ersten Klempnerkosten nicht bezahlen?
Sie haben doch geschrieben, dass die erste Verstopfung Ihr Verschulden war?
Und wenn ich Ihnen richtig folgen konnte, bezieht sich der Brief vom Anwalt des Vermieters auf eben diese angefallenen Gebühren...
Da Sie aber bereits einen Anwalt eingeschaltet haben, sollten Sie sich sich auch auf dessen Urteilsvermögen und Einschätzung verlassen.
viel Erfolg,
Mietrecht Einfach
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