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Alt 28.06.2012, 20:49
meramona meramona ist offline
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Standard AW: Fristlose Kündigung wg. Toilette möglich?

Hallo,
danke für die flinken Antworten. Um es genauer zu erklären:

Die Anwältin wurde eingeschalten, weil ein "Helfer" der vom Klempner zu den Arbeiten hinzugezogen wurde plötzlich mti einer Rechnung vor unserer Haustür stand und Bargeld verlangte. Das wurde mit ihr abgeklärt: Es ist Schwarzarbeit. Da kein Arbeitsvertrag zu stande kam. Wegen dem "Schuldeneintreiben" zeigen wir ihn nun an.

Das mit der Verstopfung war zu Beginn unser Verschulden. Doch nun wo klar steht, dass es an der Rohrlegung liegt - zahlen wir das nicht dnen die Verstopfung wäre niemals mit richtigen Rohren passiert,
Das uns nun ein Anwalt der anderen Partei anschreibt, trieb uns jetzt letzlich zu dieser Konzequenz einfach fristlos auszuziehen. Denn Geld wollen aber seine Vermieterpflichten nicht nachkommen (Wir haben immer pünktlich Miete und NEbenkosten gezahlt) ist wirklich ein Stück zu viel des Guten.

Wie gesagt: Anwältin war wegen etwas anderen. Damit wollten wir nicht nochmal 100 EUR zahlen weil wir uns eigentlich relativ sicher sind, dass diese Umstände nicht wirklich korrekt sein können...

Vielen Dank schonmal,

Geändert von meramona (28.06.2012 um 20:51 Uhr)
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